Hausordnung

1. Vorwort

In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen können. Wenn ca. 290 Menschen zusammenarbeiten, helfen Regeln, dieses Ziel zu erreichen. Deshalb hat die Schulkonferenz 2024 folgende Hausordnung beschlossen. Sie gilt für jedes Mitglied der Schule und Gäste vom Eintreffen bis zum Verlassen des Schulgeländes.

Allgemeine Umgangsregeln:

In unserer Schule sorgt jeder für ein respektvolles Miteinander, indem wir uns freundlich begegnen, uns höflich begrüßen und verabschieden und uns gegenseitig helfen. Wir pflegen einen sorgfältigen Umgang mit eigenem und fremdem Eigentum. „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung“ und ein freundlicher Umgang gehören bei uns zum guten Ton. Wir verzichten auf physische Gewalt und versuchen, Streit durch Gespräche zu schlichten. Wir kommen pünktlich in den Unterricht oder zu den ausgemachten Treffpunkten. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben das Recht auf ungestörten Unterricht.

2. Vor dem Unterricht

2.1. Das erste Klingelzeichen markiert den Schulbeginn (7.20 Uhr). Die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn soll von Lehrern und Schülern zur Vorbereitung des Unterrichts genutzt werden.

2.2. Zum Vorklingeln befinden sich alle Lehrer und Schüler vorbereitet in ihren Klassenzimmern.

2.3. Der Unterricht beginnt mit dem Klingeln 7.30 Uhr.

3. Pausenregeln

3.1. Es gibt kleine und große Pausen. Insgesamt muss das Pausenverhalten der Entspannung dienen und von gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme geprägt sein.

3.2. Die kleine Pause hat nur den Sinn, sich auf die folgende Stunde vorzubereiten, zur Toilette zu gehen und den unverzüglichen Wechsel von einem Raum in den anderen zu ermöglichen.

3.3. In der ersten und zweiten großen Pause gehen bei entsprechender Witterung alle Schüler in das Pausengelände. Ungeachtet dessen kann die Pausenversorgung genutzt werden. Für die Schüler der Klassen 8 bis 10 ist die erste Hofpause freiwillig.

3.4. In der dritten großen Pause findet prinzipiell keine Hofpause statt.

3.5. Wer die Pausenversorgung nutzt, nimmt sein Essen generell im Speiseraum ein.

3.6. Im Interesse der Sicherheit aller Schüler bleiben in den Pausen die Fenster geschlossen.

3.7. In den großen Pausen wird zwei Minuten vor Unterrichtsbeginn vorgeklingelt.

3.8. Mit dem Vorklingeln erfolgt der Raumwechsel.

3.9. Bei Freistunden wird im Interesse des Unterrichts um möglichst leises Verhalten im durch die Schulleitung zugewiesenen Aufenthaltsraum gebeten. Das Schulgelände darf aus versicherungsrechtlichen Gründen auch in der unterrichtsfreien Zeit nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen werden.

3.10. Die Klassenleiter oder die Aufsicht führenden Lehrer können im Einzelfall das Verlassen der Schule gestatten, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wird.

3.11. Die WCs dienen ausschließlich ihrem eigentlichen Zweck und sind nicht zum Aufenthalt vorgesehen.

3.12. Während der im Schulhaus verbrachten Pausenzeit halten sich die Schüler in den eigenen Klassenzimmern oder für zurückzulegende Wege im Gang auf.

4. Der Unterricht

4.1. Schüler dürfen folgende Räume nur in Begleitung von Fachlehrern betreten: Lehrerzimmer, alle Vorbereitungszimmer, Fachräume für Chemie, Physik, Biologie, Musik, Lehrküche, Werkraum, Technikraum, Aula, Computerkabinette und Boden.

4.2. Für die Turnhalle gelten eigene Festlegungen.

4.3. Technische Einrichtungsgegenstände der Schule sind nur nach Aufforderung durch den Fachlehrer zu benutzen.

4.4. Im Unterricht wird kein Kaugummi gekaut.

4.5. Jacken, Mäntel und Mützen sind während des Unterrichts nicht zu tragen.

4.6. Schüler, die stark übermüdet sind, unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, sind nicht beschulbar. Sie werden von den Eltern abgeholt.

5. Nach dem Unterricht

5.1. Die Ordnungsdienste sorgen nach dem Unterricht für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenzimmern.

5.2. Die Lehrer achten darauf, dass alle Unterrichtsräume ordnungsgemäß verlassen werden. Dazu gehören: Tafel säubern, Licht löschen, Tische sauber verlassen und nach der letzten Unterrichtsstunde Stühle hochstellen lassen.

6. Kleidung

6.1. Lehrer und Schüler kommen situations- und witterungsangemessen gekleidet zur Schule.

6.1.1. Bauchfreie Kleidung und freizügige Ausschnitte dürfen nicht getragen werden.

6.1.2. Kleidung mit rassistischen, diskriminierenden, beleidigenen oder gewaltverherrlichenden Aufdrucken (Bild und Schrift) ist verboten.

6.1.3. Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen getragen (Ausnahme religiöse Gründe, Freigabe durch Schulleitung).

7. Sonstiges

7.1. An der Schule besteht kein generelles Handyverbot.

- Während des Schulbetriebes sind Handys ausgeschalten und befinden sich in der Tasche.

- Bei jeder LK zählt ein gefundenes Handy und jede Smartwatch als Betrugsversuch.

- Bei wiederholten Zuwiderhandlungen wird das Handy bis Schulschluss eingezogen und die Eltern werden informiert.

- Gleiches gilt für elektronische Unterhaltungsmedien aller Art.

7.2. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme und um Lärm sowie Unfälle zu vermeiden, darf niemand auf dem Schulgelände fahren. Ausgenommen sind Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, die im Schritttempo fahren müssen.

7.3. Wertsachen trägt man bei sich.

7.4. Fundsachen sind im Schulsekretariat abzugeben.

7.5. Rauchen und das Mitbringen von entsprechenden Produkten, die dafür vorgesehen sind, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten, sind auf dem Schulgelände und im angrenzenden öffentlichen Bereich nicht erlaubt.

7.6. Das Mitbringen und der Verzehr von Alkohol und Energy Drinks ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

7.7. Der Besitz, der Konsum und die Weitergabe von legalen und illegalen Drogen sind an unserer Schule und im angrenzenden öffentlichen Bereich verboten.

7.8. Das Benutzen sicherer verfassungsfeindlicher Synonyme, strafbarer Symbole sowie extremistische Äußerungen/ Parolen und das Abspielen von extremistischer Musik sind in der Schule untersagt. Derartige Vorfälle werden zur Anzeige gebracht.

7.9. Das Mitbringen gesundheitsgefährdender Gegenstände aller Art ist verboten.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung folgen Erziehungsmaßnahmen.

Bei mehrmaligen Verstößen ist mit einer Ordnungsmaßnahme lt. § 39 SächsSchulG zu rechnen.

gez. die Schulkonferenz